Mutter-Kind-Pass-Bonus

Wer wird gefördert?
Anspruch hat ein Elternteil (Adoptivelternteil, Pflegeelternteil), sofern

  • er/sie das Kind überwiegend betreut
  • er/sie mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt wohnt und
  • sowohl er/sie als auch das Kind zum Zeitpunkt des Antrages nachweisen, dass sie ihren Hauptwohnsitz in OÖ haben.

Wie wird gefördert?
Der Mutter-Kind-Zuschuss beträgt insgesamt € 370,00 Euro, der in zwei Teilbeträgen zu je 185 Euro ausbezahlt wird. Der 1. Teil wird mit Vollendung des 2. Lebensjahres des Kindes (24.–36. Lebensmonat), der 2. Teil mit dem Nachweis der letzten Mutter-Kind-Pass-Untersuchung überwiesen (Mutter-Kind-Pass-Verordnung, derzeit Untersuchung des Kindes zwischen 60. und 72. Lebensmonat). Die Auszahlung erfolgt ausschließlich durch Überweisung auf ein Girokonto bei einem Geldinstitut, das im Ansuchen bekannt zu geben ist.

Voraussetzungen:

  • Der Antrag muss innerhalb eines Jahres nach Vollendung des 2. (24.-36. Lebensmonat) bzw. des 5. Lebensjahres (60.-72. Lebensmonat) des Kindes gestellt werden.
  • Das Originalantragsformular ist bei ihrer Ärztin oder ihrem Arzt bzw. ihrer Kinderärztin oder ihrem Kinderarzt erhältlich und muss leserlich und vollständig ausgefüllt sein.
  • Die Wohnsitzgemeinde muss auf dem Antragsformular den Hauptwohnsitz bestätigen.
  • Bestätigung der Ärztin oder des Arztes über die Untersuchungen der Mutter und des Kindes (inkl. vorgesehener Impfungen) laut Mutter-Kind-Pass bzw. öffentlichem Impfplan.

Antragstellung:
Der Antrag ist mittels Formular an die Abteilung Gesundheit, Kennwort: Mutter-Kind-Zuschuss, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz zu richten. Das Originalantragsformular (Vorsorgeheft) erhalten Sie bei ihrer praktischen Ärztin oder ihrem praktischem Arzt und bei ihrer Kinderärztin oder ihrem Kinderarzt.

Weitere Informationen:
- Amt der OÖ Landesregierung, Abteilung Gesundheit, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz,
  Tel. (0732) 77 20-14910Homepage