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Eheschließung
Bitte mitbringen:
Amtlichen Lichtbildausweis
Geburtenbuchabschrift
Staatsbürgerschaftsnachweis
Heiratsurkunden von Vorehen
Urkunde zur Führung eines akademischen Grades
Nachweise über die Auflösung der Vorehen (Scheidungsbeschlüsse, Sterbeurkunden)
Geburtsurkunden aller gemeinsamen vorehelichen Kinder
Meldenachweise
(weitere Urkunden und Nachweise werden, insbesondere bei nicht-österreichischen Staatsbürgern, je nach Sachlage vorzulegen sein)
Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
Bescheinigung der Flüchtlingseigenschaft
Zuständig Standesamt
Zuständig
Christa Buchinger