Liebe Klamerinnen und Klamer!
In letzter Zeit erreichen uns vermehrt Beschwerden bezüglich liegen gebliebenem Hundekot. Wir möchten alle Hundebesitzer darum bitten, diesen ordnungsgemäß zu entfernen!
Somit weisen wir auf den § 6 Abs. 3 Oö. Hundehaltegesetz 2002, dass die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten hinterlässt, vom Hundeführer unverzüglich zu beseitigen und ordnungsgemäß zu entsorgen sind.