Entfernen von Hundekot

Liebe Klamerinnen und Klamer!

In letzter Zeit erreichen uns vermehrt Beschwerden bezüglich liegen gebliebenem Hundekot. Wir möchten alle Hundebesitzer darum bitten, diesen ordnungsgemäß zu entfernen!
Somit weisen wir auf den § 6 Abs. 3 Oö. Hundehaltegesetz 2002, dass die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten hinterlässt, vom Hundeführer unverzüglich zu beseitigen und ordnungsgemäß zu entsorgen sind.

25.02.2025 11:48