Hundeabgabe

Die Gemeinde ist verpflichtet, für das Halten von mehr als drei Monate alten Hunden, einschließlich Wachhunde sowie Hunde, die zur Ausübung eines Berufes oder Erwerbes notwendig sind, eine Hundeabgabe einzuheben.

Hundeabgabe: 50,00 €/Hund
Wachhund: 30,00 €/Hund

Bei der Hundeanmeldung müssen folgende Unterlagen mitgebracht werden:
- Sachkundenachweis
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung des Hundes
Daten zum Hund (Rasse, Farbe, Geschlecht, Alter, ...)
Kennzeichnungsnummer (z.B.: Mikrochipnummer, ...)
- Nachweis der Registrierung in der Heimtierdatenbank nach § 24a Abs. 5 Tierschutzgesetz
- Tierarztbestätigung (kleiner oder großer Hund)

Weitere Nachweise die mitgebracht werden müssen, finden Sie unter folgender Webseite: https://hundehaltung-ooe.at/

Informieren Sie sich über die geltenden rechtlichen Regelungen:

Oö. Hundehaltegesetz 2024  
(Oö. Hundehaltegesetz 2024 - Oö. HHG 2024)

Erläuternden Bemerkungen  444,19 KB)
zum Oö. Hundehaltegesetz 2024 (Oö. HHG 2024)

Oö. Hundehalteverordnung 2024 
(Oö. Hundehalteverordnung 2024 - Oö. HHVO 2024)

Erläuternde Bemerkungen  34,17 KB)