Hundeabgaben und Hundemarke

Was wird zur Anmeldung/Ummeldung eines Hundes benötigt:

Ist der Hund älter als zwölf Wochen, ist er binnen drei Tagen bei der Hauptwohnsitzgemeinde mit folgenden Angaben zu melden:

  1. Name und Hauptwohnsitz der Hundehalterin oder des Hundehalters;
  2. Rasse, Farbe, Geschlecht und Alter des Hundes;
  3. Name und Hauptwohnsitz jener Person, die den Hund zuletzt gehalten hat.

 Der Meldung sind anzuschließen:

  1. der für das Halten des Hundes erforderliche Sachkundenachweis (die nächsten Termine werden immer im Veranstaltungskalender bekannt gegeben)
  2. der Nachweis, dass für den Hund eine Haftpflichtversicherung besteht und
  3. der Nachweis über die Registrierung in der Heimtierdatenbank nach § 24a Abs. 5 Tierschutzgesetz.

  • Hundemarke € 4,00
  • Hundeabgabe jährlich € 50,00
  • für Wachhunde jährlich € 20,00

Allgemeine Bestimmungen zur Hundehaltung:

  • Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.
  • Die Leine muss der Körpergröße und dem Körpergewicht des Hundes entsprechend fest sein und darf höchstens 1,5 m lang sein.
  • Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

Zuständig