Was wird zur Anmeldung/Ummeldung eines Hundes benötigt:
Ist der Hund älter als zwölf Wochen, ist er binnen drei Tagen bei der Hauptwohnsitzgemeinde mit folgenden Angaben zu melden:
- Name und Hauptwohnsitz der Hundehalterin oder des Hundehalters;
- Rasse, Farbe, Geschlecht und Alter des Hundes;
- Name und Hauptwohnsitz jener Person, die den Hund zuletzt gehalten hat.
Kosten:
- Hundemarke € 4,00
- Hundeabgabe jährlich € 50,00
- für Wachhunde jährlich € 20,00
Allgemeine Bestimmungen zur Hundehaltung:
- Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.
- Die Leine muss der Körpergröße und dem Körpergewicht des Hundes entsprechend fest sein und darf höchstens 1,5 m lang sein.
- Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.
ALLE Informationen zum Oö. Hundehaltegesetz 2024 finden Sie auf der Homepage des Landes OÖ unter https://hundehaltung-ooe.at/ .