Ab 1. Dezember 2024 tritt das neue Oö. Hundehaltegesetz in Kraft.
Der Fokus wurde auf den sicheren und verantwortungsbewussten Umgang mit Hunden und ein funktionierendes „Mensch-Hund-Gespann“ gelegt. Hier finden Sie die wesentlichen Änderungen im Überblick:
NEUE KATEGORISIERUNG:
Kleine Hunde
Große Hunde („40/20-Regelung“)
- Sachkunde-Kurs
- Überprüfung Alltagstauglichkeit
Spezielle Hunde („Kampfhunde“)
- Sachkunde-Kurs
- Überprüfung Alltagstauglichkeit
- Leinen– und Maulkorbpflicht an öffentlichen Orten
Auffällige Hunde
- Sachkunde-Kurs
- Überprüfung Alltagstauglichkeit
- Verhaltensmedizinische Evaluierung
- Zusatzausbildung
- Leinen– und Maulkorbpflicht an öffentlichen Orten
BEGRIFFBESTIMMUNGEN:
Große Hunde - „40/20 Regelung“?
Diese dient zur Unterscheidung von großen und keinen Hunden. Ein großer Hund weist eine Widerristhöhe von mind. 40 cm oder ein Gewicht von mind. 20 kg auf. Die Bestätigung übernimmt ein Tierarzt.
Spezielle Hunde?
Darunter fallen Hunde der Rassen Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrrier, Dogo Argentiino, American Pit Bull und Tosa Inu und deren Kreuzungen untereinander.
Auffällige Hunde?
Auffällig ist ein Hund dann, wenn von einem erhöhten Gefährdungspotential für Menschen und Tiere ausgegangen werden kann. Das gilt insbesondere, wenn der Hund ohne selbst angegriffen worden zu sein, einen Menschen in aggressiver Weise bedroht oder verletzt hat. Gleichermaßen gilt diese Bestimmung, wenn ein Tier durch Biss wiederholt oder schwer verletzt wurde.
Alle Informationen zum neuen Oö. Hundehaltegesetz 2024 finden Sie auf der Homepage des Landes OÖ unter https://hundehaltung-ooe.at/ .