Ab 1. Juli 2026 gilt in Österreich für die erstmalige Anschaffung von Hunden, Reptilien, Amphibien und bestimmten Papageienvögeln eine Sachkundenachweispflicht. Für Hunde ist zusätzlich innerhalb von 12 Monaten ein praktischer Nachweis erforderlich.
Nähere Informationen entnehmen Sie dem Infoblatt: Information_zu_den_Sachkundenachweisen_nach_dem_Tierschutzgesetz_.pdf herunterladen (0.12 MB)