Was wird zur Anmeldung/Ummeldung eines Hundes benötigt:
Ist der Hund älter als zwölf Wochen, ist er binnen drei Tagen bei der Hauptwohnsitzgemeinde mit folgenden Angaben zu melden:
- Name und Hauptwohnsitz der Hundehalterin oder des Hundehalters;
- Rasse, Farbe, Geschlecht und Alter des Hundes;
- Name und Hauptwohnsitz jener Person, die den Hund zuletzt gehalten hat.
Der Meldung sind anzuschließen:
- der für das Halten des Hundes erforderliche Sachkundenachweis (die nächsten Termine werden immer im Veranstaltungskalender bekannt gegeben)
- der Nachweis, dass für den Hund eine Haftpflichtversicherung besteht und
- der Nachweis über die Registrierung in der Heimtierdatenbank nach § 24a Abs. 5 Tierschutzgesetz.
- Hundemarke € 4,00
- Hundeabgabe jährlich € 50,00
- für Wachhunde jährlich € 20,00
Allgemeine Bestimmungen zur Hundehaltung:
- Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.
- Die Leine muss der Körpergröße und dem Körpergewicht des Hundes entsprechend fest sein und darf höchstens 1,5 m lang sein.
- Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.